Schimmelpilze erkennen-bewerten-sanieren
Schädliche Mikroorganismen in Innenräumen gefährden die menschliche Gesundheit und zerstören Baustoffe. Gleichzeitig sind sie raffinierte Überlebenskünstler und geben noch manches Rätsel auf.
Schimmelpilze zeigen sich oft als farbiger Belag auf verdorbenen Lebensmitteln (z. B. Brot, Früchten) sowie auf feuchten Wänden oder Holz. Voraussetzung für die Bildung und Ausbreitung eines Schimmelpilzbefalls ist im Allgemeinen ein ausreichendes Angebot von Feuchtigkeit. Entweder auf der befallenen Substanz selber, in Form regelmäßiger Tauwasserbildung oder durch deutlich erhöhte Luftfeuchtigkeit.
Schimmelpilz-Sporen verbreiten sich über die Luft und bilden ein Myzel aus, wenn sie geeignete Lebensbedingungen vorfinden. Das Myzel besteht aus mikroskopisch kleinen, vielfach verzweigten Pilzfäden, den Hyphen, die sich kreisförmig ausbreiten.
Es liegt also auf der Hand, dass in jedem Gebäude Sporen verschiedener Schimmelarten zu finden sind. Der entscheidende Unterschied zwischen Gebäudeteilen, in oder an denen der Schimmel wächst und solchen, wo er nicht wächst, ist in den Lebensbedingungen zu suchen, die die Schimmelpilze dort vorfinden. Die begünstigenden bzw. notwendigen Bedingungen müssen über eine bestimmte Zeitdauer hinweg zusammen bestehen, damit sich Schimmel entwickeln kann.
Ein Nahrungsangebot ist in Gebäuden meist gegeben, so durch Zellulose in Wandbeschichtungen und Bodenbelägen, Staub und Schmutzresten. Außer den Gebäudeteilen wie Wände, Decken, Fensterrahmen können auch Möbel, Kleidung, Bücher usw. befallen werden. Insgesamt ist das geeignete Substrat praktisch immer vorhanden, Sauerstoff ebenso, und UV-Licht spielt in Innenräumen keine wesentliche Rolle. Feuchte und Temperatur sind hauptsächlich in ihrer Kombination als relative Feuchte wirksam.
Erkennen: Schimmelpilze in Innenräumen lassen sich in zwei große Schadenstypen einteilen; sichtbare und versteckte Schimmelpilzbefälle. Sichtbare Schimmelpilzbefälle kann der Laie mit bloßem Auge an den flauschigen Belägen in unterschiedlichsten Farben erkennen. In dem Fall sollten schnell Gegenmaßnahmen gegen das mikrobielle Wachstum getroffen werden. Versteckte Schimmelpilzbefälle können zwar durch MVOC oder Sporenfreisetzung auffallen, sind jedoch auf direktem Wege nicht leicht erkennbar, weil sie gut verborgen hinter Verschalungen, Trockenbauwänden oder im Fußbodenaufbau sitzen. Für Eigentümer oder Nutzer von Gebäuden ist es nicht einfach, versteckte Schimmelschäden nachzuweisen, denn oft gibt es nur geruchliche Hinweise oder Befindlichkeitsstörungen als Zeichen einer verborgenen mikrobiellen Aktivität. Hier muss der Fachmann mit geeigneten Hilfsmitteln suchen.
Bewerten: Nach dem Erkennen und Bewerten von mikrobiellen Befällen wird anschließend abgeleitet, ob ein Schaden vorliegt, dessen unmittelbare oder mittelfristige Sanierung notwendig ist. Da es zur Bewertung von Schimmelschäden in Wohnräumen keine technischen Normen oder gesetzlichen Vorgaben gibt, ist eine Bewertung letztlich nur über Konventionen und Empfehlungen möglich. Arbeitsstätten und gewerbliche Räume hingegen unterliegen gesetzlichen Auflagen. Für den privaten Bereich ist also nur wenig, für den professionellen Bereich dagegen fast alles verbindlich geregelt. Das muss der Sachverständige berücksichtigen. In keinem Fall jedoch, darf er Vorschriften, Regeln oder Normen unüberlegt anwenden, sondern jeder Schaden muss individuell bewertet werden.
Sanieren: Der Schaden wird durch eigenen Untersuchungen oder nach Durchsicht vorliegender Unterlagen, Gutachten und Laborberichten festgestellt, eingegrenzt und dokumentiert. Die betroffenen Nutzer, ihre gesundheitlichen Risiken und die Konsequenzen für die Sanierungsdringlichkeit und den Umfang der auszuführenden Leistungen sind bekannt. Im besten Fall ist die Schadensursache bekannt und wurde bereits beseitigt, sofern dies nicht erst im Zuge der Sanierung, beim Wiederaufbau oder durch energetische Ertüchtigungsmaßnahmen möglich ist. Vor dem Eintritt in die Sanierungsphase sind noch einige Hürden zu nehmen, die nun vor allem den Ausführenden betreffen. Es sind nicht nur Regelwerke zur Schadensbeschreibung und Schimmeldiagnostik zu berücksichtigen, sondern nunmehr steht die Bewertung der Ausführungsarbeiten an. Es muss geprüft werden, ob durch die geplanten Tätigkeiten Gefährdungen für Arbeitnehmer und Dritte entstehen können und ob die grundsätzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes eingehalten werden. Hier ist zunächst der Bauherr in der Pflicht, der die Sanierungsmaßnahme in Auftrag gibt und eine sachkundige Firma, sowie ggf. Koordinatoren, Fachplaner und Bauleiter benennt. Und selbstverständlich trägt auch der ausführende Auftragnehmer Verantwortung, und zwar nicht nur für die Erfüllung des Sanierungsziels, sondern auch für den Arbeitsschutz im Sanierungsbereich. Diese Verantwortlichkeiten sind gesetzlich geregelt. Danach können die nächsten Schritte der Sanierung in Angriff genommen werden, dazu zählen die Festlegung des Sanierungsziels, wenn notwendig die Einleitung von Erstmaßnahmen und die Sanierungsplanung. Bei der Sanierungsplanung sind wiederum Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, um mögliche Gefährdungen bereits im Vorfeld abzuwehren und eine entsprechende technische Ausstattung von der Baustelleneinrichtung über die Verfahren zum Materialabtrag bis hin zur Entsorgung festzulegen. Dann kann mit der Schimmelentfernung begonnen werden, die mit einer Feinreinigung abgeschlossen wird.
(Quelle: Wikipedia und Kompendium von Constanze Messal: Schimmel in Innenräumen)