Privatgutachten
Ein Privatgutachten wird von einer Partei beauftragt – nicht vom Gericht. Es dient dazu, technische Sachverhalte fachkundig zu klären, Fehler in bereits vorliegenden Gutachten aufzuzeigen oder den eigenen Standpunkt im Verfahren zu stärken.
Im Gegensatz zu Gerichtsgutachten gelten Privatgutachten nicht automatisch als Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung. Sie können jedoch maßgeblich dazu beitragen, den Sachverhalt zu präzisieren und das Verfahren zu beeinflussen. Häufig führt ein fundiertes Privatgutachten dazu, dass das Gericht einen weiteren gerichtlich bestellten Sachverständigen beauftragt.
Wofür ein Privatgutachten eingesetzt wird
Ein Privatgutachten hilft u. a. bei:
- der fachlichen Beurteilung von Baumängeln
- der Prüfung und Bewertung von WDVS, Feuchte- und Schimmelschäden
- der Vorbereitung auf einen bevorstehenden Rechtsstreit
- der Aufdeckung von Fehlern in bestehenden Gerichtsgutachten
- der Unterstützung des Anwalts durch klare technische Fakten
In manchen Fällen kann der Privatgutachter später als Zeuge im Prozess gehört werden.
Privatgutachten vor einem Gerichtsverfahren
Wird ein Gutachten bereits vor einem Verfahren erstellt, kann es – sofern beide Parteien zustimmen – im Prozess verwertet werden. Die Gegenseite kann jedoch beantragen, zusätzlich ein weiteres Gerichtsgutachten einzuholen.
Ihr Vorteil
Ein professionelles Privatgutachten bietet Ihnen:
- unabhängige technische Klarheit
- fundierte Argumentationsgrundlagen für Anwalt & Gericht
- Aufdeckung von Mängeln und Fehlinterpretationen
- Sicherheit vor und während des Verfahrens


